Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann nach einem Urteil des BAG vom 25.04.2018 – 5 AZR 424/17 – eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentlich geschuldete Tätigkeit (z.B. Reisezeiten) vereinbart werden, sofern dem zwingende Regelungen nicht entgegenstehen und der Mindestlohn nicht unterschritten wird.
Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlung eines Arbeitnehmers zu Lasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, werden nach einem Urteil des BAG vom 23.08.2018 – 2 AZR 133/16 – nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist.
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