Der Arbeitgeber muss ab Beginn der vollständigen Unterrichtung des Betriebsrats im Konsultationsverfahren nach § 17 KSchG nach Ansicht des LAG Hessen in einem Urteil vom 29.01.2020 – 18 Sa 1287/19 – den Ablauf voller zwei Wochen abwarten bevor er die fehlende Stellungnahme des Betriebsrats durch eine eigene Darstellung ersetzen kann.