Zum Stichtag 31.12.2014 erhielten 16 549 Asylbewerber in Sachsen Leistungen zur Deckung der täglichen Bedarfe (Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das waren nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes 75 Prozent (7 095 Personen) mehr als im Vorjahr. Seit 2009 stieg die Zahl der Hilfebezieher zum sechsten Mal in Folge an und erreichte damit den Höchstwert seit Einführung des AsylbLG.
43 Prozent der Asylbewerber-Regelleistungsempfänger kamen aus Asien, 31 Prozent aus Europa und 23 Prozent aus Afrika. Bei 3 Prozent war die Herkunft unbekannt oder sie waren staatenlos. Die 7 123 asiatischen Leistungsbezieher stammten vorwiegend aus Syrien, Indien, Libanon und Pakistan. Die Russische Föderation aber auch Serbien und Kosovo gehörten zu den häufigsten Herkunftsstaaten der 5 105 europäischen Leistungs-empfänger. Der größte Teil der 3 846 afrikanischen Hilfeempfänger kam aus Tunesien, Libyen und Eritrea.
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Am Jahresende 2014 erhielten 1 090 Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den Regelleistungen erbracht wurden.
Quelle: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN