Ein Urlaubsanspruch ist bei Wechsel von Teilzeit in Vollzeit, auch dann nach der Vollzeitvergütung abzurechnen, wenn der Urlaubsanspruch im Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung erworben worden ist.
BAG | 20.11.2018 | 9 AZR 349/18
Ein Urlaubsanspruch ist bei Wechsel von Teilzeit in Vollzeit, auch dann nach der Vollzeitvergütung abzurechnen, wenn der Urlaubsanspruch im Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung erworben worden ist.
BAG | 20.11.2018 | 9 AZR 349/18
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