Es verstößt nach einem Urteil des LAG Hamm gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Arbeitnehmer, die das sofortige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und den Wechsel in eine Transfergesellschaft durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages abgelehnt haben, von Sozialplanabfindungen vollständig ausgeschlossen werden.
- LAG Hamm | 14.05.2014 | 2 Sa 1652/13