Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden im Jahr 2010 in Sachsen 7 108 Insolvenzverfahren für natürliche Personen mit der Möglichkeit eine Restschuldbefreiung zu erlangen eröffnet. Zu den natürlichen Personen zählen 4 621 Verbraucher und 1 139 ehemals selbstständig Tätige sowie 716 übrige Schuldner (einschließlich Einzelunternehmen und Kleingewerbetreibende). In 6 554 Fällen wurde von den sächsischen Amtsgerichten eine Entscheidung zur Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung getroffen.
Die sechsjährige Wohlverhaltensphase oder eine vorzeitige Erteilung der Restschuld überstanden 5 896 Personen. Das waren 92,2 Prozent der Schuldner. Bei 505 Personen wurde die Erteilung der Restschuldbefreiung aus verschiedenen Gründen gerichtlich versagt. Der häufigste Versagungsgrund war in 450 Verfahren bzw. 89,1 Prozent die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders. 52 Mal führten die Verletzung der Mitwirkungspflicht und der Verstoß gegen Obliegenheiten zur Versagung der Restschuldbefreiung. Je Verfahren kann es mehrere Versagungsgründe geben.
Auskunft erteilt: Petra Kothe, Tel.: 03578 33-3331
Daten sind nur für das Land Sachsen erhältlich.
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Bitte beachten Sie die zur Medieninformation 89/2019 gehörende Tabelle in der PDF-Version im Internet unter https://www.statistik.sachsen.de/.