Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.05.2017 – 7 ABR 21/15 – eine Entfernung von jeweils 20 Minuten Fahrtzeit sowie eine weitere Wegezeit auf dem Gelände für ausreichend angesehen, von einer räumlich weiten Entfernung eines Betriebsteils vom Hauptbetrieb auszugehen und damit den Betriebsteil als betriebsratsfähig angesehen.