Einem Geschäftsführer einer GmbH steht nach dem Kündigungsschutzgesetz kein Schutz gegen fristgerechte Kündigungen des Unternehmens zu. Dies gilt nach einem Urteil des BAG vom 21.09.2017 – 2 AZR 865/16 – auch dann, wenn er sein Amt als Geschäftsführer nach Zugang der Kündigung niedergelegt hat.