Die Neuregelung zum Mutterschutzgesetz ist zum 30.05.2017 in Kraft getreten. Die bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes aktiven Änderungen (Schutzfristverlängerung bei Kindern mit Behinderung und Kündigungsschutz nach Fehlgeburt) sind damit wirksam.
Die Neuregelung zum Mutterschutzgesetz ist zum 30.05.2017 in Kraft getreten. Die bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes aktiven Änderungen (Schutzfristverlängerung bei Kindern mit Behinderung und Kündigungsschutz nach Fehlgeburt) sind damit wirksam.
sgad.de setzt Cookies für eine verbesserte Benutzerführung und zur Reichweitenmessung ein. Wenn Sie unsere Webseite nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden. weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.