Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihr Formular zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG aktualisiert. Es kann über das Internet bei der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihr Formular zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG aktualisiert. Es kann über das Internet bei der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.
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