Sonntag, 13.08.2017
Für die Inhaber von Genussrechten der insolventen Infinus-Gruppe kommt es nun knüppeldick. Erwerber dieser Wertpapiere sollen sämtliche Zinsen aus den Jahren 2009 bis 2012 zurückzahlen.
Quelle: Sächsische Zeitung GmbH
Sonntag, 13.08.2017
Für die Inhaber von Genussrechten der insolventen Infinus-Gruppe kommt es nun knüppeldick. Erwerber dieser Wertpapiere sollen sämtliche Zinsen aus den Jahren 2009 bis 2012 zurückzahlen.
Quelle: Sächsische Zeitung GmbH
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