Ermöglicht ein Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion nach einem Urteil des BAG vom 13.12.2016 – 1 ABR 7/15 – der Mitbestimmung des Betriebsrats.