Nach einem Urteil des BAG vom 06.12.2017 – 5 AZR 864/16 – ist die Gewährung einer tariflichen Anwesenheitsprämie eine im Synallagma stehende Geldleistung, die zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns geeignet ist.
Nach einem Urteil des BAG vom 06.12.2017 – 5 AZR 864/16 – ist die Gewährung einer tariflichen Anwesenheitsprämie eine im Synallagma stehende Geldleistung, die zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns geeignet ist.
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