Reduziert ein bislang vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer die Zahl seiner Arbeitstage und konnte er zuvor seinen Urlaub nicht nehmen, darf die Zahl der bezahlten Urlaubstage wegen des Übergangs in die Teilzeitbeschäftigung entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG nicht mehr verhältnismäßig gekürzt werden. Der 9. Senat hat seine anderslautende bisherige Rechtsprechung in Reaktion auf eine EuGH-Entscheidung abgeändert aufgegeben.
- BAG | 10.02.2015 | 9 AZR 53/14 (F)