Ein Arbeitnehmer kann nach einem Urteil des BAG vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18 – einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag) auch dann nicht widerrufen, wenn er in seiner Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch wirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.