„Das neue europäische Zollrecht soll nun ab 1. Mai 2016 in der Praxis Anwendung finden. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des Unionszollkodex (UZK) befinden sich noch in der Beratung, sollen aber spätestens im September 2015 fertiggestellt sein. Die Anwendung des UZK wird erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis importierender und exportierender Unternehmen haben: Unternehmensinterne Prozesse müssen beispielsweise angepasst, bestehende Bewilligungen und Bürgschaften umgestellt werden. Unternehmen sollten sich am besten bereits jetzt auf die bevorstehenden Änderungen des Zollrechts einstellen.
Daher laden die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft (AVE, BDI, BGA, DIHK und DSLV) zu bundesweit sechs Informationsveranstaltungen ein – einer „UZK-Roadshow“ – die mit hochkarätigen Referenten aus dem Bundesministerium der Finanzen besetzt sind.
Die Veranstaltungen in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München und Stuttgart werden u.a. folgende Themenschwerpunkte behandeln:
· Unionszollkodex und Durchführungsvorschriften
· Stand der Umsetzung, Termine
· Übergangsvorschriften
· Die wichtigsten Änderungen im Überblick“
Quelle: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)
Weitere Informationen hierzu können gern in unserer Geschäftsstelle angefordert werden.