Im Streit um Werbeblocker im Internet ist das Medienunternehmen Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der I. Senat sieht in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege letztlich beim Nutzer und nicht bei dem beklagten Unternehmen, sagte der Vorsitzende Richter. Kurz nach der Urteilsverkündung kündigte Springer Verfassungsbeschwerde an. Es gehe es um einen Eingriff in den Kern der freiheitlichen Medienordnung, erklärte Springer.