Insgesamt 108,4 Millionen € betrugen die Bruttoauszahlungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Sachsen im Jahr 2014. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das 40,7 Millionen € bzw. 60,0 Prozent mehr als im Jahr 2013. Im Durchschnitt wurden damit 27 € (Vorjahr: 17 €) brutto je Einwohner für Asylbewerberleistungen aufgewendet. Die Kreisfreien Städte hatten mit 27 € je Einwohner höhere Auszahlungen als die Landkreise mit 20 € je Einwohner. Von der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz als überörtlicher Träger wurden 4 € je Einwohner ausgegeben.
Größter Auszahlungsposten für Leistungen nach dem AsylbLG waren mit 81,8 Millionen € (75,5 Prozent) die Grundleistungen. Gegenüber dem Vorjahr sind diese um 32,5 Millionen € bzw. 65,8 Prozent gestiegen. Die Grundleistungen umfassen den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Von den Auszahlungen für Grundleistungen entfielen mehr als die Hälfte (47,9 Millionen €) auf die Sachleistungen (z. B. Unterkunftskosten). Im Jahr 2014 war ein Anstieg der Bruttoauszahlungen für Sachleistungen um 19,5 Millionen € bzw. 68,8 Prozent zu verzeichnen.
Für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt wurden im Jahr 2014 brutto insgesamt 20,0 Millionen € ausgegeben. Das waren 7,7 Millionen € bzw. 62,1 Prozent mehr als 2013.
Quelle: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN