Das BAG hat mit Beschluss vom 16.11.2017 – 2 AZR 90/17 (A) – dem EuGH die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Schwellenwerte des § 17 KSchG zu berücksichtigen sind.
Das BAG hat mit Beschluss vom 16.11.2017 – 2 AZR 90/17 (A) – dem EuGH die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Schwellenwerte des § 17 KSchG zu berücksichtigen sind.
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