Die Fahrt vom Wohnort des Arbeitnehmers zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zum Wohnort des Arbeitnehmers ist Arbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinien, jedenfalls dann, wenn diese Fahrten deswegen entstanden sind, weil der Arbeitgeber auf regionale Büros verzichtet hat.
- EuGH | 10.09.2015 | C-266/14