Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.2018 – 7 AZR 622/15 – erfordert die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung aufgrund des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung bei einem schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen nach § 92 Satz 1 SGB IX a.F. (jetzt gleichlautend § 175 Satz 1 SGB IX) die Zustimmung des Integrationsamtes, wenn bei Zugang der Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG die Anerkennung der Schwerbehinderung oder die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erfolgt ist oder die entsprechende Antragstellung mindestens drei Wochen zurückliegt.