Bei der Frage, ob das Widerspruchsrecht bei nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung des Arbeitnehmers i.S.d. § 613 a Abs. 5 BGB verwirkt werden kann, kommt es auf die besonderen Umstände an. Diese werden in der vorliegenden BAG-Entscheidung näher ausgeführt (BAG vom 24.08.2017 – 8 AZR 265/16).