Muss bei Wechsel im betriebsverfassungsrechtlichen Amt ein erneuter rechtskräftiger Zustimmungsersetzungsbeschluss durch den Arbeitgeber beigebracht werden? Das BAG verneint das (Urteil vom 16.11.2017 – 2 AZR 14/17).
Muss bei Wechsel im betriebsverfassungsrechtlichen Amt ein erneuter rechtskräftiger Zustimmungsersetzungsbeschluss durch den Arbeitgeber beigebracht werden? Das BAG verneint das (Urteil vom 16.11.2017 – 2 AZR 14/17).
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