Eine Aufrechnung mit einer Überzahlung hat die Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen. Beide Fragen hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.11.2018 entschieden.
BAG | 20.11.2018 | 9 AZR 349/18
Eine Aufrechnung mit einer Überzahlung hat die Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen. Beide Fragen hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.11.2018 entschieden.
BAG | 20.11.2018 | 9 AZR 349/18
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