Eine Gesamtschau konkreter Anhaltspunkte kann nach einem Urteil des BAG vom 27.02.2019 – 5 AZR 354/18 – dazu führen, dass auch außertarifliche Angestellte einen Anspruch aus betrieblicher Übung auf Entgelterhöhung in Höhe des Betrages haben, um den sich die Tarifentgelte der tarifgebundenen Arbeitnehmer erhöhen.