Die Regelung in § 41 Satz 3 BGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist nach einem Urteil des BAG vom 19.12.2018 – 7 AZR 70/17 – wirksam.