Der Bundesrat hat der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 zugestimmt. Danach wird der Umlagesatz für das Insolvenzgeld von aktuell 0,09 % im Jahr 2017 auf 0,06 % des Arbeitsentgeltes abgesenkt.
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 zugestimmt. Danach wird der Umlagesatz für das Insolvenzgeld von aktuell 0,09 % im Jahr 2017 auf 0,06 % des Arbeitsentgeltes abgesenkt.
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