Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert
Das Landessozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, wenn ein Versicherter während eines Spazierganges in der Mittagspause verunglückt (Urteil vom 14.06.2019 – L 9 U 208/17). Spaziergehen sei vielmehr eine privatnützige Verrichtung, vergleichbar mit Einkaufen, Essen, Trinken, Joggen und Fernsehen. Der Versicherte sei auch keiner besonderen betrieblichen Belastung ausgesetzt gewesen, die ausnahmsweise einen Versicherungsschutz für den Spaziergang begründen könne.
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2020
Im Jahr 2020 wird der Monatswert für Verpflegung voraussichtlich 258,- € betragen. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird voraussichtlich auf 235,- € festgelegt.
Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Finanzverwaltung hat in einem Anwendungsschreiben die Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erläutert. Diese Steuerfreiheit betrifft nur den Personennahverkehr, sodass die Fernzüge der Deutschen Bahn und der Luftverkehr ausgenommen sind. Das Anwendungsschreiben kann elektronisch abgerufen werden.