Für die Bewertung der Fahrten mit einem Firmenwagen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind zwei Bewertungsmethoden vorgesehen. Möglich ist ein monatlicher Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte. Alternativ kann eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und je Fahrt in Ansatz gebracht werden. In einem früheren Beitrag haben wir darauf hingewiesen, dass der Mitarbeiter eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber verlangen kann, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag oder anderen Rechtsgrundlagen nichts anderes ergibt. Diese Regelung ist erst ab 01.01.2019 anzuwenden. Arbeitgeber sollten sich vor diesem Hintergrund auf die Rechtslage einstellen und prüfen, ob der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung im Hinblick auf diese neue Rechtslage anzupassen ist.