Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist nach einem Urteil des BAG vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16 – regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers gerechtfertigt. Diese Art der Befristung kommt für „normale“ Arbeitsverhältnisse nicht in Betracht.