„Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab Mai 2018 für alle in Europa operierenden Unternehmen.
Mit dem neuen Datenschutzrecht kommen einige Änderungen auf Händler und Dienstleister zu:
- mehr Transparenz-und Informationspflichten
- umfangreiche Compliance-Verpflichtungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- neue Zuständigkeiten und Instrumentarien der Aufsichtsbehörden
- “abschreckende” Bußgelder
Wir laden Sie deswegen zu unserer Informationsveranstaltung „Der neue EU-Datenschutz – Was kommt auf Unternehmen zu?“ am 7. Dezember 2017 in Düsseldorf ein.
Teilnehmen können Vertreter von Unternehmen, die einem BGA-Mitgliedsverband angehören. Auch Vertreter unserer Mitgliedsverbände sind herzlich willkommen.
Damit ausreichend Raum für Fragen und Diskussion bleibt, ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt. Bitte melden Sie sich bis zum 17. November 2017 verbindlich an.
Für die Veranstaltung wird ein Kostenbeitrag von 85,00 Euro erhoben. Die Erhebung des Kostenbeitrags erfolgt nach verbindlicher Anmeldung.“
Quelle: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Sollten Sie an der Infoveranstaltung interessiert sein, melden Sie sich bitte bei uns. Dann erhalten Sie weitere Informationen.