Seit knapp sechs Jahren ist das Tragen von Kleidungsstücken wie dem Nikab in Belgien verboten. Das ist rechtens, urteilt nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte in Straßburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote.
Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Das Verbot der Vollverschleierung sei „für eine demokratische Gesellschaft notwendig“, urteilten die Richter. Die „Rechte und Freiheiten“ von Dritten würden damit geschützt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden.
Österreich hat ein ähnliches Verbot beschlossen.