Die modifizierte Version vom BGA-Steuerrundschreiben 1/2017 zu den Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen aufgrund vorgenommener Änderungen im Zollrecht zu Einfuhr- und Ausfuhrunterlagen sowie weiterer Präzisierungen kann bei Interesse gern in der Geschäftsstelle abgefordert werden.