Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst im Freistaat Sachsen lag im April 2014 bei 2 682 Euro. Im Vergleich dazu ergibt der seit dem 1. Januar 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenarbeitsstunden einen Verdienst von ca. 1 473 Euro im Monat. Das entspricht 55 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 43 Prozent.
Die Regionen Sachsens weisen dabei Unterschiede auf. Allein die Arbeitsmarktregion Dresden lag mit 53 Prozent unter dem Landesdurchschnitt, Leipzig und Zwickau lagen im Durchschnitt. Zu den am stärksten vom Mindestlohn betroffenen Regionen gehörten Görlitz, Erzgebirgskreis und Mittelsachsen. Hier lag der sogenannte Kaitz-Index 1) im April 2014 bei 64 bzw. 66 Prozent.
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, kamen 369 Tausend Jobs, das sind 22 Prozent aller Jobs in Sachsen, zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Rund ein Drittel waren geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (120 Tausend). Auf Voll- und Teilzeit-beschäftigte entfielen 139 Tausend bzw. 110 Tausend Jobs. Insgesamt waren Frauen häufiger vom Mindestlohn betroffen als Männer. So erreichte der Anteil der Frauen an den nun geschützten geringbezahlten Jobs 64 Prozent.
Einen Überblick über die Betroffenheit nach Arbeitsmarktregionen finden Sie auf der interaktiven Karte unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VerdiensteArbeitskosten/Mindestloehne/Karte/Mindestloehne.html
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1) Als Maß der potentiellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn wird der sogenannte Kaitz-Index verwendet. Je höher der Index, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns in einer Region sein. Der Kaitz-Index misst die Relation zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigten.
Quelle: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN