Die Berufsgewerkschaft DHV hat das Tariffähigkeitsverfahren vor dem LAG Hamburg gewonnen. Die Richter haben die Tariffähigkeit der DHV bestätigt.
Seit Dezember 2013 hatten die Gewerkschaften ver.di, IG Metall, NGG, der DGB sowie die Bundesländer Berlin und NRW gegen die DHV ein Tariffähigkeitsverfahren angestrengt. In der II. Instanz vor dem LAG Hamburg hat die DHV erfolgreich ihre Tariffähigkeit vor diesem mit Unterstützung von zwei Bundesländern geführten Angriff der DGB-Gewerkschaften auf die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland verteidigt.
Das LAG Hamburg führte in der mündlichen Beschlussbegründung aus, dass das Tariffähigkeitsverfahren gegen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit verstößt. Diese Rechtsauffassung des LAG Hamburg ist richtig. Den das Verfahren führenden DGB-Gewerkschaften ging es nicht um die Sicherung einer funktionierenden Tarifautonomie, sondern allein um die Ausschaltung eines erfolgreichen Konkurrenten. Weder ver.di, noch die IG Metall noch die NGG hatten zu irgendeinem Zeitpunkt Gründe für einen konkreten Missbrauch der Tarifautonomie durch die DHV in das Verfahren eingebracht.
„Das Verfahren vor dem LAG Hamburg zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und dem Missbrauch des Rechts zwecks Ausschaltung von Konkurrenten ein Riegel vorgeschoben wird“, so der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders.
Das LAG Hamburg hat Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Quelle: Presseinformation der DHV