Was ist die Grundlage der Förderung?
Rechtsgrundlage für die Beratungsförderung ist die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28. Dezember 2015. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Mit der Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde beauftragt. In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und deren regionale Ansprechpartner eingebunden.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe sind KMU in allen Entwicklungsphasen. Sie werden je nach Unternehmensalter oder -situation unterschiedlich durch drei Module unterstützt (Jungunternehmen, Bestandsunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Gefördert werden Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die im letzten Geschäftsjähr vor Antragstellung zusammen mit einem Partnerunternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro erwirtschafteten oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erreichen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung besteht in Form eines Zuschusses zum Beraterhonorar als Anteilsfinanzierung. Zu den förderfähigen Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten des Beraters, allerdings nicht die Umsatzsteuer. Die Zuschusshöhe richtet sich im Weiteren nach der Bemessungsgrundlage sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Bei Jungunternehmen dürfen die förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) maximal 4.000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 3.000 Euro betragen.
Wie erfolgt die Förderung?
Unter www.betriebsberatungsstelle.de können Unternehmen ihren Antrag beim BAFA stellen. Anträge auf eine Förderung können nur online gestellt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig, wobei zwischen dem vor Antragstellung obligatorischen Gespräch für Jungunternehmen sowie der Unternehmen in Schwierigkeiten mit einem Regionalpartner und der Antragstellung nicht mehr als drei Monate liegen dürfen.
Bei Fragen zum Förderprogramm können Sie sich gerne an die BBG GmbH wenden. Unter www.betriebsberatungsstelle.de sind weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung erhältlich.
Quelle: BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH