Landesverband des Sächsischen
Groß- und Außenhandels/
Dienstleistungen e.V.

10.02.2012

Weitere Inanspruchnahme der Übergangsbestimmungen zur Freizügigkeit gegenüber Rumänien und Bulgarien


Am 7. Dezember 2011 hat die Bundesregierung die grundsätzlich weitere Inanspruchnahme der Übergangsbestimmungen zur Freizügigkeit gegenüber Bulgarien und Rumänien beschlossen. Damit benötigen rumänische und bulgarische Staatsangehörige für den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland weiterhin grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis. Zudem dürfen in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration bis Ende 2013 keine Arbeitnehmer aus diesen Ländern entsendet werden.


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