Landesverband des Sächsischen
Groß- und Außenhandels/
Dienstleistungen e.V.

29.01.2012

Familienpflegezeit


Beschäftigte können in Absprache mit dem Arbeitgeber zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Damit sie weiterhin genug Geld zum Leben haben, ohne dass der Arbeitgeber den ganzen Lohn zahlen muss, soll der Staat zinslose Darlehen für Unternehmen bereitstellen, mit denen das Einkommen aufgestockt wird. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 % erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 % des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Das Risiko, dass der Arbeitnehmer während der sogenannten Familienpflegezeit berufsunfähig wird oder verstirbt, soll durch eine gesonderte Versicherung abgedeckt werden.


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