< BAG: Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden (Urteil vom 08.12.2011, 6 AZR 354/10)
06.02.2012
BAG: Vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle (Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10; Pressemitteilung)
Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, der alle zukünftigen Leistungen unabhängig von ihrer Art und ihrem Entstehungsgrund erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer regelmäßig unangemessen i.S.v. § 307 I 1, II Nr. 1 und Nr. 2 BGB und ist deshalb unwirksam.
Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt bezieht unzulässigerweise laufende Leistungen ein und verstößt sowohl gegen den in § 305b BGB bestimmten Vorrang der Individualabrede als auch gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass vertragliche Regelungen einzuhalten sind.