Landesverband des Sächsischen
Groß- und Außenhandels/
Dienstleistungen e.V.

06.02.2012

BAG: Vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle (Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10; Pressemitteilung)


Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, der alle zukünftigen Leistungen unabhängig von ihrer Art und ihrem Entstehungsgrund erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer regelmäßig unangemessen i.S.v. § 307 I 1, II Nr. 1 und Nr. 2 BGB und ist deshalb unwirksam.

Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt bezieht unzulässigerweise laufende Leistungen ein und verstößt sowohl gegen den in § 305b BGB bestimmten Vorrang der Individualabrede als auch gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass vertragliche Regelungen einzuhalten sind.


Unsere Partner

BGA VGA VSW